Sorglos Strom bietet attraktive Preisvorteile
Sorglos Strom bietet seinen Kunden attraktive Preisvorteile, die auch mit den großen Stromanbietern mithalten können. Mindestens einen Cent günstiger ist jede Kilowattstunde bei diesem Stromanbieter, als es der allgemeine Tarif des regionalen Grundversorgers ist. Zu Beginn des Vertrags ist dieser Preisvorteil gültig und auch während der gesamten Vertragsdauer erhalten die Kunden ihre Stromprodukte stets günstiger, als der zur Zeit allgemein gültige Tarif des eigenen Grundversorgers.
Bei diesem Stromanbieter handelt es sich um eine online geführte Marke der Energy2day GmbH, die in München ansässig ist. Ebenfalls wird von ihr die Marke discounter-strom.de seit Dezember 2009 vertrieben. Nur über das Web können die Stromprodukte bestellt werden, dafür aber deutschlandweit.
Die Preise stehen im Mittelpunkt
Bei Sorglos Strom stehen stets die Preise im Mittelpunkt und so ist jede Kilowattstunde mindestens einen Cent günstiger als beim regionalen Grundversorger. Bei Erhöhungen oder Senkungen der Grundversorger werden auch die Preise von Sorglos Strom dementsprechend angepasst.
Über ein eigenes Stromnetz verfügt die Energy2day GmbH nicht, der vertriebene Strom wird an der Strombörse eingekauft. Dabei erhalten die Kunden einen Strommix, der sich zu 13,6 Prozent aus regenerativen Energien und zu 23,5 Prozent aus Kernenergien zusammensetzt. Die restlichen 62,9 Prozent, was den größten Anteil des Strommixes ausmacht, bestehen aus fossilen Brennstoffen, wie unter anderem aus Torf, Steinkohle und Braunkohle.
Insgesamt bietet Sorglos Strom seinen Kunden zwei Tarife zur Auswahl an. Das sind zum Einen der SorglosRegioCent und zum Anderen der SorglosRegioCent Öko.
Die Vertragsbedingungen
Bei Sorglos Strom muss eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten eingehalten werden, womit der Verbraucher nicht mehr flexibel ist, jedoch die günstigen Strompreise das wieder wett machen. Zwei Monate vor Beendigung der Vertragslaufzeit muss gekündigt werden, ansonsten verlängert sich der Stromvertrag um jeweils ein Jahr. Ebenfalls müssen bei der Laufzeitverlängerung zwei Monate Kündigungsfrist eingehalten werden. Steht hingegen ein Umzug an, so können Kunden das Sonderkündigungsrecht nutzen und 14 Tage zum Ende des Kalendermonats den Vertrag kündigen.
