Bei einer Nachtspeicherheizung, auch elektrische Speicherheizung oder Niedertarif-Speicherheizung genannt, handelt es sich um eine mit Strom betriebene Heizung, bei der in den sogenannten Schwachlastzeiten ein Wärmespeicher mit vergleichsweise günstigem Strom, dem Nachtstrom, aufgeheizt wird. Um den Nachtstrom nutzen zu können, ist ein spezieller Stromzähler nötig. Dieser hat zwei Zählwerke: eines zählt den Hochtarif (Tagstrom), das andere den Niedertarif (Nachtstrom). Nötig ist außerdem eine Vorrichtung zur Umschaltung des Tarifs.
Für den Betrieb einer Nachtspeicherheizung stehen verschiedene Speicherarten zur Verfügung, wobei der typische und meistverwendete Ofen, das Einzelspeichergerät ist. Es handelt sich um ein wärmeisoliertes, mit Strom betriebenes Heizgerät, das die Wärme mittels eines Kerns aus Magnesit speichert. Der Speicherkern kann dabei bis zu 650°C heiß werden. Die Aufheizung erfolgt mit dem günstigen Niedertarifstrom. Wieder in den Raum abgegeben wird die Wärme einerseits über die Oberfläche durch Wärmestrahlung, aber auch durch Konvektion. Hierbei wird mit einem Gebläse die Raumluft durch den Wärmespeicher geblasen. Die Aufladung wird mit einer von der Außentemperatur abhängigen Ladesteuerung an die Witterungsverhältnisse angepasst.
Die Nachtspeicherheizung kam in den 1950er und 60er Jahren als Alternative zu Holz- und Ölöfen auf. Auch heute noch ermöglicht diese Heizungsart in Altbauten einen höheren Heizkomfort als Holz- oder Ölöfen, ohne dass, wie für den Einbau einer Zentralheizung, aufwändig und kostenintensiv Leitungen verlegt werden müssen. Genutzt wird die Heizungsart heute aber nur noch in Ausnahmefällen, da es sich inzwischen um eine wenig wirtschaftliche Art der Beheizung handelt: Der Wirkungsgrad der Nachtspeicherheizung ist relativ gering. Die meisten Stromanbieter haben die Subventionierung der Nachttarife zurückgefahren; in manchen Gegenden wird der günstige Nachttarif gar nicht mehr angeboten. 1999 wurde zudem der Satz der Stromsteuer für Tag- und Nachtstrom angeglichen, was zu einer zusätzlichen Verteuerung führte.
Ins Gerede gekommen ist die Nachtspeicherheizung zudem durch die Asbestbelastung der zu Anfangs verwendeten Öfen. Im Jahr 2009 wurde mit der Energiesparverordnung die stufenweise Außerbetriebnahme der elektrischen Speicherheizung beschlossen.
